Räumung nach Todesfall – wir entlasten Sie in schweren Stunden
Der Verlust eines Angehörigen bringt neben der Trauer auch viele praktische Aufgaben mit sich: Die Wohnung muss übergeben werden, die Miete läuft weiter, Erbangelegenheiten sind zu klären. Ausgerechnet jetzt einen ganzen Haushalt aufzulösen, übersteigt oft die eigenen Kräfte, körperlich wie emotional.
Genau hier setzen wir an: Unser Team räumt Verlassenschaften in ganz Wien mit dem Respekt, den die Situation verlangt. Wir arbeiten leise und rücksichtsvoll, sichern alles Wertvolle und Persönliche und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab, auf Wunsch auch mit dem Notariat.
Unsere Leistungen bei der Verlassenschaftsräumung
- Sicherung von Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Sparbücher und Urkunden werden dokumentiert übergeben.
- Erinnerungsstücke bewahren: Fotos, Briefe und persönliche Gegenstände legen wir sorgfältig für Sie beiseite.
- Sortierung & Verwertung: Brauchbares wird angerechnet oder gespendet, das senkt die Räumungskosten.
- Komplette Räumung: Wohnung, Keller, Dachboden und Garage: alles aus einer Hand.
- Besenreine Übergabe: Übergabefertig für Hausverwaltung, Vermieter oder Verkauf; Endreinigung auf Wunsch.
- Abstimmung mit Notar & Erben: Wir koordinieren Termine und dokumentieren auf Wunsch den Ablauf.
Ablauf: So einfach funktioniert es
- Erstgespräch: Telefonisch oder vor Ort, wir besprechen die Situation in Ruhe.
- Kostenlose Besichtigung: Wir verschaffen uns einen Überblick und beantworten Ihre Fragen.
- Schriftliches Fixpreis-Angebot: Transparent, mit Anrechnung verwertbarer Gegenstände.
- Räumung zum Wunschtermin: Diskret und zügig, auch wenn Sie nicht vor Ort sein können.
- Übergabe: Besenreine Wohnung, gesicherte Wertsachen, erledigt.
Auch für Hausverwaltungen & Notariate
Wir arbeiten regelmäßig für Hausverwaltungen, Immobilienkanzleien und Notariate, die eine verlässliche Räumungsfirma mit klarer Dokumentation und fixen Terminen brauchen. Gerne übernehmen wir auch wiederkehrende Aufträge. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zur Verlassenschaftsräumung
Wann darf die Wohnung geräumt werden?
In der Regel nach der Einantwortung oder mit Zustimmung aller Erben bzw. des Gerichtskommissärs. Wir empfehlen eine kurze Rücksprache mit dem Notariat und helfen Ihnen gerne dabei.
Was passiert mit Wertsachen und Dokumenten?
Alles Wertvolle und Wichtige wird gesichert und dokumentiert an Sie oder das Notariat übergeben. Nichts wird ungeprüft weggeworfen.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige möchten das bewusst nicht, das verstehen wir. Schlüsselübergabe genügt, den Rest erledigen wir und halten Sie auf dem Laufenden.
Wie schnell kann geräumt werden?
Meist innerhalb weniger Tage. Da bei Mietwohnungen die Miete weiterläuft, kümmern wir uns bewusst um rasche Termine.